Berechnung der Wandhöhe unter Berücksichtigung des Daches

Nach einem Beschluss des VGH München (VGH München, Beschluss vom 25.10. 2006, Az.: 25 CS 06.2205) ist Wesensmerkmal eines Daches, dass es eine bauliche Anlage überdeckt und sie nach oben abschließt. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt abstandsflächenrechtlich für diesen Teil des Gebäudes die Regelung des Art.
get social
6 III 4 BayBauO zur Anwendung, wonach die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 ° und maximal 75 ° nur zu einem Drittel zur Wandhöhe hinzugerechnet wird; offen bleibt, ob bei Sonderbauformen wie etwa dem so genannten Nur-Dach-Haus oder bei tonnenförmigen Gebäuden etwas Anderes gilt.


get social
Mehr zum Thema Wissen - Baurecht



Impressum - Datenschutz - AGB
MedienTeam Verlag GmbH & Co. KG - Verbindungsstraße 19 - D-40723 Hilden
Häuser - Hausbau - Ausbau - Technik - Draußen - Wohnen - News - Spezial - Gewinnspiel