Der Architekt kann also die im Vorbescheid geregelten Fragen bereits in seine Planung einbeziehen, ohne befürchten zu müssen, dass die Genehmigung des Bauantrages später aufgrund der im Vorfeld gestellten Fragen abgelehnt wird. Darüber hinaus sind die Kosten für einen Vorbescheid weit aus günstiger als die Kosten für eine Baugenehmigung.
Trotzdem macht der Vorbescheidsantrag nur dann Sinn, wenn es sich um abtrennbare Einzelprobleme handelt, deren baurechtliche Zulässigkeit äußerst problematisch ist. Denn bereits nach der gesetzlichen Rechtslage, darf ein Bauvorbescheid nur zu Einzelfragen ergehen.
Nicht möglich ist es, die generelle Bebaubarkeit eines Grundstückes über einen Vorbescheid klären zu lassen. Dementsprechend ist es zum Beispiel anerkannt, dass die Frage, ob ein Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich liegt, nicht Gegenstand eines Bauvorbescheides sein kann.