Dabei wird aber häufig übersehen, dass der Notar keine Kenntnis von den Kaufvertragsverhandlungen beziehungsweise von der Art und der Beschaffenheit des Grundstückes hat. Ihm bleibt daher in der Regel nichts anderes übrig, als allgemeine „Kaufvertragsformulare“ zu benutzen und diese dem Käufer zu erklären.
Gerade in diesen Fällen werden aber häufig wichtige Punkte übersehen. Von besonderer Bedeutung sind hier z.B. die Erschließungskosten oder Regelungen über die Gewährleistung des Verkäufers. Häufig enthält der Notarvertrag hierüber überhaupt keine Klauseln oder Klauseln, die den Käufer nur unzureichend schützen.
Um den Käufer vor solchen Risiken abzusichern, sollte er vor dem Abschluss des Notarvertrages zumindest ein Erstberatungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen. In diesem Gespräch können über die Ziele und Wünsche des Käufers gesprochen werden und gegebenenfalls weitere Klauseln in den Vertrag aufgenommen werden. Denn anders als der Notar, weiß der Anwalt welche Punkte im nachhinein zu Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer führen können.