Der neuralgische Punkt beim Bau: Die Leistungsbeschreibung

Unabhängig davon, ob man sich für ein Architektenhaus oder für ein Fertighaus entscheidet: Der Punkt über den am häufigsten gestritten wird, ist die Leistungsbeschreibung. Die überwiegende Anzahl der privaten Bauherren errichten in ihrem Leben nur einmal ein Eigenheim.
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Aufgrund mangelnder Erfahrung wissen die meisten nicht, auf welche Punkte bei der Vertragsgestaltung besonders geachtet werden muss. Sicherlich ziehen viele der Bauherren einen Rechtsanwalt zur Rate, der ihnen bei der Gestaltung der Verträge behilflich ist.

Eine Überprüfung der Leistungsbeschreibung erfolgt dabei in der Regel nicht. Dabei gehört die Leistungsbeschreibung zu einem der wichtigsten Punkte beim Bau. Denn je offener die Leistungsbeschreibung gefasst ist, desto eher ergeben sich Streitigkeiten über den Leistungsumfang und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Baukosten im Nachhinein explodieren.

Dies soll an einem Beispiel verdeutlich werden:

In der Leistungsbeschreibung wurden die Bodenbeläge mit € 60 pro m2 festgelegt. Im Nachhinein streiten sich die Parteien darüber, ob der Bodenbelag an sich mit € 60 pro m2 festgelegt wurde oder ob dieser Preis zuzüglich dem Verlegen des Bodenbelages gelten sollte. Hat der Bauherr sich in diesem Fall einen Bodenbelag zu einem Preis von € 60 m2 ausgesucht, muss er gegebenenfalls noch € 30,- pro m2 für das Verlegen zuzahlen.

Besonders wichtig ist es daher, die Leistungsbeschreibung im Vorfeld so konkret wie möglich festzulegen. Ratsam ist es auch, die Leistungsbeschreibung von einem Rechtsanwalt, der mit Architekten zusammenarbeitet oder direkt von einem unabhängigen und erfahrenen Architekten überprüfen zu lassen.


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