Die BauGB – Novelle: Neue Präklusionsregelung für das Normenkontrollverfahren

Durch das Planungserleichterungsgesetz vom 21. Dezember 2006 wurde das Baugesetzbuch in wesentlichen Teilen wiederholt novelliert. Zu den wesentlichen Änderungen zählt neben dem beschleunigten Planungsverfahren vor allem auch die neu eingeführte Präklusionsregelung im Normenkontrollverfahren, der in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu kommen wird.
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Das Normenkontrollverfahren bietet den von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes betroffenen Bürgern die Möglichkeit, die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes gerichtlich überprüfen zu lassen.

Nach der neu eingeführten Regelungen ist ein Normenkontrollverfahren in Zukunft nicht mehr zulässig, wenn der Bürger nur solche Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorbringt, die er im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. Ferner wurde die Antragsfrist generell auf ein Jahr verkürzt.

Folglich muss jeder, der von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes betroffen ist, bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung für ausreichende Wahrung seiner Rechte sorgen. Tut er dies nicht, können ihm später einzelne Einwendungen abgeschnitten sein.


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