
Der Fachplaner oder Handwerker muss beim Neubau oder der energetischen Sanierung feststellen, ob ein Lüftungssystem nötig wird. Dadurch lassen sich spätere Bauschäden und ungesundes Raumklima vermeiden. Foto: BDH e.V., Köln
Deshalb fordert die Norm zu Recht bei der umfassenden Abdichtung eines Altbaus im Zuge einer energetischen Sanierung auch stets die Erstellung eines Lüftungskonzepts, das einen ausreichenden Luftwechsel garantiert.
Einen Altbau energetisch zu sanieren, indem man die Luftdichtheit der Gebäudehülle erhöht, ist gleich aus mehreren Gründen sinnvoll. Weil ein Großteil der kostbaren Heizenergie nicht mehr über die Außenhaut verloren geht, lässt sich nicht nur bares Geld sparen, auch die Umwelt wird geschont. Ohnehin fordert der Gesetzgeber bereits heute für viele Immobilien über den Energieausweis die Nachrüstung auf einen höheren energetischen Standard. Doch die im Prinzip positive Maßnahme bringt auch ein neues Problem mit sich: Durch hochdichte Gebäudehüllen ist ein ausreichender Luftaustausch im Sinne eines gesunden Raumklimas für Mensch und Bausubstanz meist nicht mehr möglich. Deshalb wird in der neuen Lüftungsnorm (DIN 1946-6) gefordert, dass im Sanierungsfall ein Lüftungskonzept zu erstellen ist, wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das Lüftungskonzept kann durch einen Fachplaner oder Fachhandwerker erstellt werden. Dieser überprüft, ob eine lüftungstechnische Maßnahme durchgeführt werden muss und, wenn ja, wie diese Maßnahme im Sinne eines gesunden Raumklimas auszusehen hat.
Entsprechende Systeme sind heute im Sanierungsfall in aller Regel an den individuellen Bedarf angepasst und können ohne großen Aufwand in das Haus integriert werden. Um den notwendigen hygienischen Mindestluftwechsel zu erreichen, bietet die Industrie ventilatorgestützte Lüftungssysteme an. Bedarfsgerecht geregelte Abluftsysteme sorgen für Energieeinsparung durch einen geregelten Luftaustausch. Werden höhere Anforderungen an Komfort, Hygiene oder Energieeffizienz gestellt, kommen in der Regel Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung zum Tragen. Diese entziehen der verbrauchten Abluft die Wärme und führen sie der ins Gebäude nachströmenden Frischluft wieder zu.
Auf diese Weise wird im Gegensatz zum herkömmlichen Lüften ganz effektiv Heizenergie gespart, der Bestand durch Schimmelpilzvermeidung gesichert, die Gesundheit erhalten und der Komfort erhöht. Da kontrollierte Wohnungslüftungssysteme zusätzlich die energetische Wertigkeit der Immobilie verbessern können, unterstützt auch der Staat ihren Einbau durch zinsgünstige Kredite und Fördergelder. Die Installation einer kontrollierten Wohnungslüftung lohnt sich somit gleich doppelt: Geldbeutel und Gesundheit profitieren nachhaltig davon.
Infokasten „Lüftungscheck“
Eine neue bauliche Richtlinie (die DIN-Norm 1946-6) fordert bei Neubau oder energetischer Sanierung einen Lüftungscheck. Doch warum brauche ich eigentlich eine Überprüfung des Luftwechsels und was bedeutet das konkret für den Bauherrn?
Eine neue bauliche Richtlinie (die DIN-Norm 1946-6) fordert bei Neubau oder energetischer Sanierung einen Lüftungscheck. Doch warum brauche ich eigentlich eine Überprüfung des Luftwechsels und was bedeutet das konkret für den Bauherrn?
- Ein Lüftungskonzept überprüft, ob eine lüftungstechnische Maßnahme aufgrund der Gebäudedichtheit und damit wegen eines nicht ausreichenden Luftaustausches notwendig wird
- Sollte eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig sein, muss der Fachhandwerker/ -planer ein auf das jeweilige Objekt zugeschnittene Lüftungsanlage auslegen (zentrales oder dezentrales System)
- Zielsetzung: Sicherstellung eines ausreichenden Luftaustauschs für ein gesundes Raumklima und Schutz der Bausubstanz vor Feuchte- und Schimmelschäden
- Ein Lüftungskonzept ist grundsätzlich erforderlich,
- wenn bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden
- wenn bei einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel des Daches abgedichtet wird
- beim Neubau
- Ein Lüftungskonzept darf nur durch einen Handwerker oder Fachplaner erstellt werden