Kontrollierte Lüftung jetzt förderfähig!

Moderne Gebäudehüllen werden heutzutage im Zuge maximaler Energieeffizienz immer luftdichter verpackt, damit möglichst keine teure Wärmeenergie über die Außenhülle verloren gehen kann. Um diesen richtigen energetischen Schritt nicht wieder zu relativieren, hat sich in den letzten Jahren die Wohnungslüftung zunehmend als fester Bestandteil des energetischen Bauens etabliert: Sie sorgt automatisch und nahezu ohne Lüftungswärmeverluste für die notwendige Frischluftzufuhr.
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Nicht nur bei der Sanierung des alten Fachwerkhauses energetisch besonders wertvoll! Deshalb ist die Wohnungslüftung im Rahmen des neuen KfW-Programms Energieeffizient Sanieren nun auch als Einzelmaßnahme direkt förderungsfähig. - Foto: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V., Köln
Nicht nur bei der Sanierung des alten Fachwerkhauses energetisch besonders wertvoll! Deshalb ist die Wohnungslüftung im Rahmen des neuen KfW-Programms Energieeffizient Sanieren nun auch als Einzelmaßnahme direkt förderungsfähig. - Foto: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V., Köln
Konsequenter Weise ist die energetische Bedeutung der Wohnungslüftung nun auch von der Bundesregierung erkannt worden. Im Rahmen des neuen KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ ist die kontrollierte Wohnungslüftung seit Anfang des Jahres auch als Einzelmaßnahme von staatlicher Seite förderfähig.

Weil moderne Wohnungslüftungssysteme aktiv einen Beitrag zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für energetische Gebäudestandards leisten, sind diese nun ab sofort im Sinne des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ auch als Einzelmaßnahme förderfähig. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Immobilien bis zum 31. Dezember 1994 fertig gestellt worden sind, erhalten zukünftig neben der Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens grundsätzlich auch einen Zuschuss für die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Dieser Zuschuss beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit. Förderfähig sind zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger und Abluftwärmepumpe.

Die erheblichen Energieeinspareffekte eines Gebäudes durch den Einsatz der Wohnungslüftung werden aktuell auch noch mal bestätigt durch den Bundesindustrieverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH), in Köln: „Der Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes wird in erster Linie beeinflusst durch die Dämmung der Außenwände und über die Lüftungswärmeverluste. Beispielsweise ist der gesamte Heizenergiebedarf bei einem Neubau bereits bis zur Hälfte durch die Lüftungswärmeverluste bestimmt. Diese Verluste können durch den Einsatz einer Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung erheblich reduziert werden. Im Vergleich zum händischen Lüften ergibt sich dadurch je nach Gebäudeart eine Heizkostenersparnis von bis zu 40%“, führt Dr. Lothar Breidenbach, technischer Leiter des BDH aus. Konsequenter Weise werden diese eindeutigen Energiesparenden Eigenschaften der kontrollierten Wohnungslüftung nun auch vom Gesetzgeber in Form eines Zuschusses belohnt. Wobei sich der Bauherr neben den energetischen Vorteilen auch über eine Vielzahl an weiteren Pluspunkten der Wohnungslüftung freuen kann: Ein gesundes, behagliches und immer frisches Raumklima sowie den Schutz der Bausubstanz und damit die Wertsteigerung der Immobilie.

Mehr zum Thema Wohnungslüftung und zu den aktuellen Förderungsmöglichkeiten erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, einem gemeinsamen Informationsportal des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. und des Fachinstitutes Gebäude-Klima e.V.


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