Steht jetzt auf der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte: der Strom und Wärme produzierende Brötje EcoGen WGS 20.1. Bild: August Brötje GmbH, RastedeDas Unternehmen Brötje hat dafür u. a. nachgewiesen, dass die Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) von mindestens 15 % für Anlagen < 10 kWel übertroffen wird. Auch alle weiteren Anforderungen, etwa zum Gesamtnutzungsgrad, erfüllt der EcoGen WGS. Der Förder-betrag für den Betreiber der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Bestandsgebäude beträgt 1.500 Euro. Dies entspricht der BAFA-Einstufung, nach der kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel einen solchen einmaligen Investitionszuschuss bekommen.
Planer und Fachhandwerker können nun ihre Endkunden nicht nur bei der Konzeption, sondern auch bei der Antrag-stellung aktiv unterstützen. Dabei sind in Sachen Abwicklung einige Vorgaben zu beachten: Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Darüber hinaus müssen sie mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Neben dem Antragsformular ist das Angebot der KWK-Anlage, der Umwälzpumpe (Energieeffizienzklasse A) und des neuen Pufferspeichers einzureichen. Werden weitere Zuschüsse aus anderen Töpfen beantragt, sind entsprechende Belege beizufügen. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Antragstellung vor der Auftragserteilung erfolgt ist. Erst wenn die Bestätigung des Antragseingangs durch die BAFA vorliegt, darf der Kunde einen Auftrag erteilen.
Das Formular mit Hinweisen kann direkt heruntergeladen werden:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/formulare.