„Das Merkblatt informiert Bauherren der BDF-Mitgliedsunternehmen, welche Verpflichtungen und Wahlmöglichkeiten ihnen aus dem Wärmegesetz entstehen“, sagt BDF-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Neue Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1. April 2008 in Baden-Württemberg gestellt wird, müssen mindestens 20 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Das Gesetz erlaubt aber auch, die Anforderung ersatzweise durch eine verbesserte Wärmedämmung zu erfüllen. „Für diese Alternative spricht, dass Bauherren von der energetischen Qualität der Gebäudehülle über die gesamte Lebensdauer des Hauses profitieren, während die Heizungsanlage früher oder später ausgetauscht werden muss“, erklärt Klaas.
Die im BDF organisierten Fertighaushersteller haben sich zu Konstruktionen verpflichtet, deren Wärmeverluste wenigstens 25 Prozent geringer sind, als es die geltende Energieeinsparverordnung verlangt. Damit können sie das neue Gesetz unabhängig von der Art des eingesetzten Energieträgers erfüllen.