Namentlich bei den elektrischen Einrichtungen der Sauna wird die Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen verbindlich festgelegt. Angesichts der weltweiten Fertigung von
Elektro-Teilen ist dieser Hinweis besonders wichtig, dürfen doch somit in eine Sauna keine Teile eingebaut werden, die nicht das Sicherheitszeichen VDE tragen.
Die Einhaltung der Gütebestimmungen wird durch ein neutrales und unter staatlicher Aufsicht stehendes Kontrollinstitut überwacht. Diese Prüfinstanz nimmt unangemeldet bei den einzelnen Saunaherstellern die Güteprüfung vor und stellt hierüber ein amtliches Zeugnis aus. Nur die Saunahersteller, deren Produkte den Güterichtlinien entsprechen, dürfen das Gütezeichen RAL-RG 423 führen.
Die Außenwirkung dieses Gütezeichens bedeutet eine äußerst wichtige Entscheidungshilfe für den Verbraucher. Denn das RAL-gekennzeichnete Produkt garantiert, dass beim Bau der Sauna die anerkannten Qualitätskriterien der Branche eingehalten wurden.
Der Verbraucher kann also darauf vertrauen, dass die Anschaffung einer RAL-gepüften Sauna "eine einmalige Anschaffung für das Leben ist", da hier Material, Verarbeitung und Technik den RAL-Qualitätskriterien entsprechen.
Gütegemeinschaft Saunabau e.V.
Postfach 58 20
65048 Wiesbaden
Tel. 0611 / 17 36 - 0
E-Mail: info@auna-ral.de
Internet: www.sauna-ral.de
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