Experteninterview - Claus Händel

Experteninterview zum Thema - Neue Richtlinie fordert Prüfung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und der Altbausanierung - Ein Interview mit Claus Händel, Fachinstitut Gebäude-Klima (FGK) e.V.
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Neue Richtlinie fordert Prüfung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und der Altbausanierung - Ein Interview mit Claus Händel, Fachinstitut Gebäude-Klima (FGK) e.V. - Foto: BDH
Neue Richtlinie fordert Prüfung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und der Altbausanierung - Ein Interview mit Claus Händel, Fachinstitut Gebäude-Klima (FGK) e.V. - Foto: BDH
Frage 1:
Seit letztem Jahr gibt es eine neue Richtlinie, die so genannte DIN Norm 1946-6, welche im Neubau und bei vielen Sanierungsprojekten die Anfertigung eines Lüftungskonzepts fordert. Was ist der Hintergrund dieser neuen Vorschrift?

Antwort 1:
Moderne Neubauten und energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Dies ist energetisch absolut richtig, denn man verhindert so unnötige Wärmeverluste. Verzichtet man in solch einem Gebäude aber auf den Einbau eines Lüftungssystems (die DIN Norm spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner.

Frage 2:
Wann muss denn zwingend ein Lüftungskonzept erstellt werden?

Antwort 2:
Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Bei einem Neubau ist die Überprüfung zwingende Vorgabe. Ebenso im Altbau, falls bei Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird. In all diesen Fällen hat der Fachmann zu überprüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss er eine Planung vorlegen, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen ist der Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, den Endkunden zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnte er vom Bauherrn im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.

Frage 3:
Welche Möglichkeiten bzw. Systemvarianten stehen für die Installation einer Wohnungslüftung denn zur Verfügung?

Antwort 3:
Die Industrie bietet heute die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen an. Von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren. Welches System am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Objekts ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachmann geklärt werden.


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