Haus vor Überschwemmung schützen

Die Gewittersaison kommt. „Wie jedes Jahr werden wieder tausende Keller unter Wasser stehen“, befürchtet Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus langer Erfahrung. Die Ursachen sind vielfältig. Oft wird das Wasser durch den Abfluss ins Haus zurückgedrückt.
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Häufig sind Rückstauventile nicht richtig gewartet oder gar nicht vorhanden, manchmal stehen beim Wolkenbruch einfach nur Kellerfenster offen. Mitunter läuft auch das Wasser an abgeböschten Bereichen vor Kellerfenstern nicht schnell genug ab, weil Abflüsse zu gering dimensioniert sind.

Immer öfter finden Sachverständige die Schadensursachen aber außerhalb des Hauses. „Wir beobachten seit Jahren stärker werdende Regenfälle. Der Klimawandel sorgt offenbar nicht nur für heftigere Stürme, sondern auch für ergiebigere Regengüsse. Darauf sind die meisten Bauherren noch nicht vorbereitet“, warnt Architekt Penningh. „Während die Vorschriften für Windlasten in den vergangenen Jahren an die stärkeren Stürme angepasst wurden, werden die Regenrückhaltesysteme in den Neubaugebieten noch immer nach altem Muster - und damit zu gering - ausgelegt. Schüttet es dann kräftig, können die Systeme das Wasser nicht mehr fassen und es drückt sich zurück in die Keller der Häuser.“

„Dieses Übel lässt sich nur durch sorgfältigere Planung im Vorfeld verhindern“, weiß Thomas Penningh. „Zum einen sind die Kommunen in der Pflicht: Wenn sie Bauland ausweisen, müssen sie für entsprechende Rückhaltebecken sorgen. Zum anderen sollten sich Bauherren rechtzeitig um die Sicherung ihrer Keller und Häuser kümmern. Wer das arglos dem Bauunternehmer überlässt, der handelt leichtfertig und muss fast schon mit Wasser im Keller rechnen.“

Wer neu baut, der sollte deshalb immer auch die Nachbarn nach ihren Erfahrungen fragen. Meist haben in einem Wohngebiet alle die gleichen Probleme. Sind die im Vorfeld bekannt, gibt es bautechnische Möglichkeiten, um Wassereinbruch und Schäden zu verhindern. Diese müssen dann allerdings auch eingeplant, finanziert und ausgeführt werden. Damit das klappt, müssen die Maßnahmen auch alle im Bauvertrag stehen. „Das ist aber oft nicht der Fall“, weiß Verbraucherschützer Penningh aus Erfahrung. Deshalb sollten angehende Bauherren den Bauvertrag grundsätzlich vor der Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen auf Vollständigkeit prüfen lassen


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