Nutzung der Treppe
- Notwendige (d.h. einzige) Treppe? Bauvorschriften beachten, z.B. muss die nutzbare Laufbreite mindestens 80 cm und die Geländerhöhe mindestens 90 cm betragen.
- Nicht notwendige (= zusätzliche) Treppe? Hier können auch Steiltreppen oder so genannte Samba- bzw. Watscheltreppen gewählt werden.
- Nur Personenverkehr oder sollen auf der zukünftigen Treppe auch mal sperrige Gegenstände transportiert werden? Empfehlenswert ist dann eine nutzbare Laufbreite von mindestens 90 oder 100 cm.
- Sind ältere, gehbehinderte Mitbewohner im Haus? Beidseitige Handläufe mit Griffmulde erleichtern das Treppensteigen.
- Besonderer Schutz für Kleinkinder erforderlich? Gittertürchen oder Netze am Anfang oder Ende einer Treppe.
Gestaltung der Treppe
- Treppen- beziehungsweise Holzwahl in Berücksichtigung von
Türen (Holzart, Farbe)
Decken (Farbe, evtl. Holzdecke)
Wände und Fußböden (Farbe, Belag)
- Im Hinblick auf die Raumgröße (Konstruktion geschlossen oder offen): Soll die Treppe den Raum vergrößern, neutral halten, reduzieren?
- Gestaltungswunsch für die Treppe: Schlicht, klassisch oder modern?
Wichtige Fragen zum Treppenkauf
- Soll die Treppe schon ab der Rohbauphase genutzt werden?
Rohbautreppen müssen den Anforderungen der Bauberufsgenossenschaft Entsprechen wegen der Versicherung der Bauarbeiter. Nur geeignete Rohbautreppen verwenden. Sie erkennen diese am GS-Zeichen.
- Lieferfrist und Lieferumfang:
Sind notwendige Zusatzleistungen im Auftrag oder Angebot enthalten?
- Zufuhr, Einbau, Geländer, Lackierung (allseitig?), Schutzverpackung der Stufen etc.