Checkliste: Keller
Das Kellergeschoß darf allerdings nur als Wohnraum genutzt werden, wenn bestimmte bauliche Auflagen erfüllt sind.
- ausreichende Wärmedämmung
- große Fenster und damit ausreichender Lichteinfall
- Einhaltung der Mindestraumhöhe am günstigsten auf ungefähr 2,30 Meter
- Böschungsabschrägung von 45 Grad bei Fenstern unterhalb der Oberkante Gelände