Leider ist es häufig schwierig oder sogar unmöglich, die Aufsattelung in einem Gebiet durchzuführen, in dem rechtsverbindlich gültige Bebauungspläne vorliegen, die Flachdächer vorschreiben. In diesen Fällen kann die Gemeinde jedoch den Bebauungsplan ändern, was häufig eintrifft, wenn bereits vorher mehrfach Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen erteilt wurden.
Allgemeine Fragen
- gewünschte Dachform, Dachneigung und -deckung
- Gauben, Dachterrassen, Balkone
- Dachbelichtung durch großflächige Verglasung, Gauben, Wintergarten, Dachflächenfenster und der zugehörige Sonnenschutz durch außen- oder innenliegende, spezielle Sonnenschutzanlagen
- Installationswünsche für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Heizung
- Wärmedämmung
- Integration der vorhandenen Dach-Holzkonstruktion in den Innenausbau
- Raumaufteilung: Trennwände massiv oder in Leichtbauweise
- Treppenzugänge in offener oder geschlossener Bauweise
- zusätzliche Eingänge über eine außenliegende Treppe ins Dachgeschoss
Das muss geprüft werden
- Dachkonstruktion
- Dachneigung
- Dachhaut
- Kopfhöhe
- Geschoßdeckentragfähigkeit
- Anschlüsse
- Dachbelichtung
- Wärme- und Schallschutz
- Treppeneinbaumöglichkeit
Genehmigungskriterien der Baubehörde beim Dachgeschoßaus- oder umbau
- Werden historische Bauwerke durch Dachveränderungen beeinträchtigt?
- Ist eine Überschreitung der Geschoßflächenzahl möglich?
- Werden geschlossene Dachbildungen erhalten?
- Standsicherheitsnachweis und Prüfstatik