
Foto: Bau-Fritz
Energiesparen ist längst nicht mehr nur freiwillige Privatsache, denn der Gesetzgeber mischt sich mit Auflagen einerseits und finanzieller Unterstützung andererseits in die Pläne des Bauherrn ein.
Verordnetes Sparen
Der Begriff Niedrigenergiehaus, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, beschreibt keine bestimmte Bauweise (Holz, Stein o. ä.), Architekturform oder Maßnahme zur Energieeinsparung, sondern setzt Anforderungen an das energetische Niveau von Gebäuden fest. Ein Niedrigenergiehaus verbraucht nach allgemeinem Verständis ca. 100 kWh pro Quadratmeter und Jahr für die Raumheizung. Die EnergieEinspar-Verordnung (kurz EnEV) wurde 2002 eingeführt, um bei Neubauten einen energetischen Standard festzuschreiben – mit einem Heizwärmebedarf von ca. 70 kWh pro Quadratmeter im Jahr.
Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf eines Hauses, erlaubt aber flexible Lösungen, da sowohl der Wärmeschutz als auch die Heizungs- und Lüftungstechnik in die Berechnungen mit einfließen. Erneuerbare Energien werden bevorzugt behandelt. Zahlreiche Kritiker werfen dem Gesetzgeber vor, mit den Anforderungen hinter gängigen Standards zurückzubleiben. Es sei im Neubau längst möglich, Energiebedarfswerte deutlich unterhalb den EnEV-Vorgaben zu realisieren. Besser als die gegenseitige Aufrechnung von Wärmedämmung und Anlagentechnik sei ein überzeugendes Gesamtkonzept, das trotz höherer Kosten durch seine Vorteile (Wirtschaftlichkeit, Wiederverkaufswert, Wertsteigerung etc.) den Bauherrn davon überzeugen sollte.
Finanzielle Anreize
Über die Vorgaben der EnEV hinaus, die jeder Bauherr einhalten muss, fördert die KfW-Bankengruppe (kurz KfW), eine Anstalt des öffentlichen Rechts, besonders energiesparende Häuser mit zinsgünstigen Krediten.
Drei Möglichkeiten stehen zur Auswahl. Das KfW-60-Haus muss zwei Kriterien erfüllen: sein Jahres-Primärenergieverbrauch (QP) darf max. 60 kWh/m2 betragen und was seine Gebäudehülle betrifft, muss der Transmissionswärmeverlust (Ht') den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mind. 30% unterschreiten.
Beim so genannten KfW-40-Haus gelten die gleichen Kriterien, allerdings sind die Anforderungen noch viel strenger. Für den Jahres-Primärenergieverbrauch (QP) gilt die Höchstgrenze von 40 kWh/m2. Und der Transmissionswärmeverlust (Ht') der Gebäudehülle unterschreitet hier den in der EnEV angegebenen Höchstwert sogar um mind. 45%.
Die dritte Variante regelt die Anforderungen an ein Passivhaus: Auch hier darf der Jahres-Primärenergieverbrauch (QP) max. 40 kWh/m2 betragen. Gleichzeit wird der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) auf max. 15 kWh je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Neben einer optimalen Gebäudeform und maximaler Dämmung spielt die passive Solarenergienutzung eine wesentliche Rolle für das Passivhaus. Der Wärmebedarf ist so gering, dass auf eine konventionelle Heizung verzichtet werden kann. Stattdessen sorgt eine kontrollierte Lüftung mit Wäremrückgewinnung und Möglichkeit für geringe Nacherwärmung für Behaglichkeit in den Räumen. Aber keine Angst, Sie als Bauherr müssen diese Berechnungen nicht selbst durchführen!
Alle Angaben finden Sie im Energiebedarfsausweis, den ein Sachverständiger für jeden Neubau erstellt.
Von Ihrem Hausanbieter erfahren Sie, welche Kriterien Ihr Neubau erfüllt. Mit dem Programm „Ökologisch bauen“ unterstützt die KfW diese energiesparenden Häuser. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit sowie einem weiteren möglichen Kredit über 30% der Gesamtkosten (max. 100.000 Euro) aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm.
Die Konditionen der KfW-Kredite variieren mit Laufzeit, Anzahl der tilgungsfreien Anlaufjahre sowie der Dauer der Zinsbindung. Der Bauherr eines KfW-40-Hauses erhält einen günstigeren effektiven Zinssatz als der eines KfW-60-Hauses.
Enegiesparen in der Praxis
Die erwähnten Vorgaben können nur dann erreicht werden, wenn Wärmedämmung und Heiztechnik als gleichwertig betrachtet und optimal aufeinander abgestimmt werden.
Zum einen betreffen die Maßnahmen die Haushülle, die bestens gedämmt und absolut dicht sein muss, um den Wärmeverlust zu minimieren (was oben als Transmissionswärmeverlust in die Berechnung eingeht). Die zusätzlichen Dämmmaßnahmen beziehen sich auf alle Bauteile, angefangen von der Bodenplatte über Außenwände, Decken, Dach bis hin zur Wärmeschutzverglasung der Fenster.
Eine wärmebrückenfreie Konstruktion des Gebäudes bildet die notwendige architektonische Grundlage. Die Planung der erforderlichen Wärmeschutzmaßnahmen verlangt detaillierte Fachkenntnisse von den Beteiligten. Um den Wärmebedarf eines Gebäudes zu ermitteln gibt die EnEV Regeln vor, die Außentemperatur, Baumaterialien, aber auch interne Wärme- und Solargewinne berücksichtigen.
Neben den baulichen Maßnahmen kommt es auf eine innovative Heiztechnik an, die auf alternative Energien setzt. Als häufige Lösungen fällt die Wahl auf Wärmepumpen (Energie aus Erdreich, Wasser oder Luft), zwangsweise gekoppelt mit einer Fußbodenheizung, auf Solaranlagen sowie auf eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung. Um den Bauherrn komplett unabhängig von steigenden Energiekosten zu machen, bedarf es noch der eigenen Stromerzeugung.
Eine Fotovoltaikanlage arbeitet wie ein privates Kraftwerk, Fotovoltaikzellen wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Damit lässt sich nicht nur der eigene Bedarf an Strom decken, sondern noch zusätzliche Einnahmen realisieren. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit lukrativen Einspeisevergütungen (bis zu 49,21 Cent pro Kilowattstunde) bietet durch eine garantierte Stromabnahme dem Bauherrn Kosten- und Planungssicherheit für die nächsten 20 Jahre. Aus dem KfW-Kreditprogramm „Solarstrom erzeugen“ können max. 50.000 Euro pro Anlage finanziert werden.

Eine große Solaranlage, ein großer Solarspeicher und bestmögliche Wärmedämmung kennzeichnen das Sonnenhaus Straubing. Der Jahresprimärenergiebedarf liegt nach Herstellerangaben bei 10,93 kWh/qm und unterschreitet damit den Wert von Passivhäusern. - Grafik: ProMassivhaus
Rechenexempel
Jeder Bauherr kann seine anfallenden Mehrkosten für die Investition in Extra-Dämmung und die innovative Heiztechnik den Verbrauchskosten und der Einspeisevergütung der nächsten 20 Jahre gegenüberstellen. Unterm Strich ergibt sich daraus die Gesamteinsparung – einige Hausbauunternehmen bieten ihren Kunden eine solche übersichtliche Aufstellung übrigens als Serviceleistung.
Trotzdem darf am Ende der „Faktor Mensch“ nicht vernachlässigt werden. Eine energiebewusste Lebensweise der Bewohner auf der einen Seite oder verschwenderischer Umgang mit Wärme und Wasser auf der anderen Seite beeinflussen die Energiebilanz des Hauses erheblich.