Vorsicht vor riskanten Klauseln

Bauen: Ein gutes Vertragswerk ist der Grundstein zum Erfolg des Projekts. Bauverträge sind Vertrauenssache - schließlich ist die Investition, die der Bauherr einem Unternehmer anvertraut, in der Regel die größte, die er in seinem Leben tätigt.
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Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Mit dem Bauvertrag fängt alles an - eine sorgfältige Prüfung ist daher der erste Schritt auf einem sicheren Weg in die eigenen vier Wände.
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Doch leider sind nicht alle Verträge verbraucherfreundlich, wie eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) zeigt. In 81 Prozent der untersuchten Vertragswerke fehlte es an Sicherheitsleistungen des Unternehmers, in 65 Prozent war keine Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung vereinbart, und bei mehr als der Hälfte gab es keine verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellung.
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Klare vertragliche Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellungen helfen, Verzögerungen bei der Errichtung eines Hauses zu verhindern.
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Unklare oder fehlende Vereinbarungen können gravierende Folgen haben

Die Folgen unklarer, den Verbraucher benachteiligender oder schlicht fehlender Vereinbarungen im Vertrag können für Bauherren gravierend sein. Da sie in der Regel bautechnische und juristische Laien sind, fehlt ihnen das Fachwissen, ein Vertragswerk richtig zu beurteilen und gegebenenfalls Änderungen durchzusetzen. Rechtsanwalt Wendelin Monz, Vertrauensanwalt beim BSB, empfiehlt daher vor der Unterschrift eine Vertragsprüfung: "Dabei wird die Bau- und Leistungsbeschreibung durch Bauherrenberater geprüft - das sind Bausachverständige, Bauingenieure oder Architekten. Das juristische Vertragswerk nimmt ein Vertrauensanwalt, in der Regel ein auf Baurecht spezialisierter Fachanwalt, unter die Lupe." Adressen unabhängiger Sachverständiger und Vertrauensanwälte sowie weitere Informationen gibt es unter www.bsb-ev.de im Internet.
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Viele Probleme bei der Errichtung eines Hauses entstehen nicht erst auf der Baustelle, sondern bereits im Bauvertrag. Eine gründliche Vertragsprüfung lohnt sich daher. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund

Nachteilige oder unwirksame Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen

Mit anwaltlichem Rat lassen sich Vertragsbestandteile herausfinden, die den Auftraggeber benachteiligen oder die vor dem Gesetz rechtsunwirksam sind. Nach Angaben von Wendelin Monz ist aber oft besonders problematisch, was nicht im Vertrag steht. Oft fehle zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Bauabnahme und damit die Absicherung gegen eine Unternehmensinsolvenz während des fünfjährigen Gewährleistungszeitraums.

Quelle21.11.2015
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