Sachverständige Hilfe kann bei dieser letzten Hürde sinnvoll sein: Als letzte Hürde auf dem Weg in die eigenen vier Wände steht bei einem Neubau die Bauabnahme. Damit bestätigt der Bauherr dem Unternehmer, dass er die erbrachte Werkleistung als im Wesentlichen fertiggestellt und mängelfrei billigt.
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Ein unabhängiger Sachverständiger weiß, worauf es bei der Schlussabnahme eines Neubaus ankommt und wo er genauer hinsehen muss.
Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Das klingt harmlos - hat aber Rechtsfolgen, die in erster Linie für den Auftragnehmer günstig sind. Treten nach der Bauabnahme Mängel auf, die der Auftraggeber nicht schon bei der Abnahme gerügt hat, liegt die Beweislast beim Bauherren - davor muss der Bauunternehmer nachweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat. Zudem beginnt mit der Abnahme die Uhr zu ticken: Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünf Jahre lang bestehende Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. Und auch die Gefahr des zufälligen "Untergangs" des Werks beispielsweise durch Feuer liegt jetzt nicht mehr beim Bauunternehmen.Bauexperten empfehlen, bei der Schlussabnahme eines Baus einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Denn nach erfolgter Abnahme sind Mängelbeseitigungs-Aufwände schwerer durchzusetzen.
Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Bauabnahme im Bauvertrag regeln
"Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir, dass der Auftraggeber die Bauabnahme ausdrücklich erklärt und dass der Zeitpunkt der Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls bestätigt wird", erläutert Mario van Suntum, Vertrauensanwalt der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die förmliche Abnahme sollte demnach bereits im Bauvertrag geregelt sein. Denn sonst könne der Auftragnehmer eine Abnahmeerklärung auch aus einem "schlüssigen Verhalten" des Auftraggebers ableiten, zum Beispiel wenn der Bauherr das Haus oder die Wohnung längere Zeit ohne Beanstandungen nutzt oder die Schlussrechnung ungekürzt bezahlt. Alles im Lot? Die Bauabahme eines Neubaus sollten Bauherren nicht auf die leichte Schulter nehmen. Foto: djd / Bauherren-Schutzbund
Sachverständige Unterstützung bei der Abnahme gibt Sicherheit
Ob die erbrachte Werkleistung im Wesentlichen qualitativ und quantitativ vollständig ist, können Baulaien ohne fachliche Unterstützung nicht immer beurteilen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Sachverständigen - etwa einen unabhängigen BSB-Bauherrenberater - zur Abnahme hinzuzuziehen. Mehr Informationen und Ansprechpartner gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bau bereits von Anfang an begleiten und so Mängel frühzeitig feststellen und auf ihre rechtzeitige Beseitigung hinwirken.