Umweltfreundlich per Generationenvertrag

Der klimaschonende Umbau von Häusern ist ein Generationenprojekt. Dies gilt auch für Immobilien, die in den nächsten Jahren vererbt werden.
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Win-Win-Situation: Sanierung per Generationenvertrag
Die generationenübergreifende Sanierung ist ein Gewinn für Jung und Alt. Foto: Michal Jarmoluk / pixabay
Doch viele der über sieben Millionen Menschen mit Wohneigentum ab 70 Jahren verfügen nicht über das nötige Kapital oder die Energie, einen energetischen Umbau umzusetzen. Hier könnte ein Kooperationsmodell mit den künftigen Erbinnen und Erben das Sanierungstempo erhöhen. 
 
Es stockt: Jährlich wird nur ein Prozent des Bestands von über 42 Millionen Wohnungen modernisiert. Für Eigentümer und Eigentümerinnen von Altbauten ist die Erneuerung des Hauses meist mit erheblichen Kosten verbunden, die mangels Rücklagen schwer aufzubringen sind. Oft sind eine optimierte Wärmedämmung, eine neue Heizung oder besser isolierte Fenster dringend geboten, doch vielen älteren Menschen wird das zu viel. 
 
Sanierung nach Plan per Generationenvertrag
In alten Häusern stecken oft ungenutzte Ressourcen – auch für die nächste Generation. Foto: BHW Bausparkasse / Postbank

Sanierung auf Warteliste 

Jährlich werden über 400.000 Immobilien an die nächste Generation weitergegeben. „Neue Kooperationsmodelle zwischen Erblassenden und künftigen Erben könnten ein vielversprechender Motor für klimaschonendes Bauen sein“, sagt Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. „Die Betroffenen sollten sich von Fachleuten einen Fahrplan erstellen lassen. Das hilft beiden Seiten, die Finanzierung im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu gestalten und vertraglich zu verankern.“ Die Erbinnen und Erben können zum Beispiel in den Darlehensvertrag eintreten und die Tilgung übernehmen. 
 
Halten die Generationen zusammen, lässt sich eine Gebäudesanierung gut stemmen
Gemeinsam ist man stark: sofortige Verbesserung der Wohnqualität und spätere Übernahme ohne Sanierungsstau. Foto: Anemone123 / pixabay

Anreize und Auflagen 

Es lohnt sich für beide Parteien, die Sanierung zügig anzugehen. Ein erster Schritt kann die Isolierung der Außenfassade sein, die nicht nur die Energiebilanz des Hauses verbessert, sondern auch die Wohnqualität erhöht. Mit notariellem Beistand lässt sich auch ein lebenslanges Wohnrecht für die Erblassenden festlegen. „Die Erbinnen und Erben übernehmen später ein Haus ohne Sanierungsstau“, betont der BHW Experte. Ohnehin sind Erben zum Handeln verpflichtet. Sie müssen die Immobilie zwei Jahre nach der Übergabe auf den energetischen Stand gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebracht haben.

Quelle08.12.2022
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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