4.000 Euro für Treppenlifte

Das neue Pflegestärkungsgesetz macht es möglich: Das erste Pflegestärkungsgesetz ist da. Seit Anfang 2015 ermöglicht es den Einsatz von rund 20.000 zusätzlichen Betreuungskräften und bringt Leistungsverbesserungen im Wert von insgesamt 2,4 Milliarden Euro.
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Foto: epr / Lifta
Treppenlifte gibt es in etlichen Ausführungen – ganz nach Geschmack. Sie alle fördern die Mobilität und Selbstständigkeit im Zuhause. Foto: epr / Lifta
Für Harald Seick, den Geschäftsführer und Gründer der Lifta Treppenlifte, ist das neue Pflegestärkungsgesetz 1 ein großer Schritt in die richtige Richtung. „Es ist mit Abstand die umfassendste Pflegereform“, bewertet er. „Denn erstmalig wurden alle drei wichtigen Player, die stationäre und die ambulante Pflege sowie die pflegenden Angehörigen, miteinbezogen.“ Unter anderem erhöht das Gesetz die Zuschüsse für den altersgerechten Wohnungsumbau. Statt bisher 2.557 Euro sind nun bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Person möglich – so wird zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts deutlich günstiger als bisher.
 
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Ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ist das Hauptziel des neuen Pflegestärkungsgesetzes 1. Deshalb bezuschusst es unter anderem den Einbau eines Treppenliftes mit bis zu 4.000 Euro. Foto: epr / Lifta
Umbaumaßnahmen wie diese fördern in erster Linie die Mobilität und Selbstständigkeit. Dass diese Faktoren besonders wichtig sind, erleben die Fachberater bei Lifta immer wieder, denn oftmals sind ihre Kunden körperlich und geistig noch sehr fit, haben aber Probleme beim Treppensteigen. Häufig nutzen sie deshalb nur noch das Erdgeschoss ihres Zuhauses. Ein Treppenlift hilft ihnen aus dieser Situation heraus und macht sie wieder unabhängiger und selbstbestimmter.
 
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Das Leben muss sich auch im Alter nicht auf das Erdgeschoss beschränken: Ein passender Treppenlift macht die oberen Stockwerke weiter gut zugänglich.
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Die Möglichkeit, so lange und eigenständig wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben, kristallisiert sich demnach deutlich als das Hauptziel der Leistungsverbesserungen des Pflegestärkungsgesetzes 1 heraus: Zum einen entspricht dies dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger, zum anderen entlastet es die knappe Personaldecke in der Pflegebranche. Mit dem neuen Gesetz werden auch die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote gestärkt. So kann zum Beispiel auch ein kurzfristiger Lohnersatz erwirkt werden, wenn die eigenen Angehörigen gepflegt werden.

Quelle18.06.2015
epr / Lifta

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