
ber Genehmigungsverfahren informieren
Die Gaube stellt eine bauliche Veränderung des Gebäudebestands dar. Für das vereinfachte Verfahren ohne Baugenehmigung gilt: Der nachträgliche Einbau ist im sogenannten Kenntnisgabeverfahren anzeigepflichtig. Voraussetzung dafür ist ein Bebauungsplan, der den Einbau von Gauben generell vorsieht und somit einen Erlaubnisrahmen bildet. Liegt kein Bebauungsplan vor, muss jede Gaube vom Bauamt vorab genehmigt werden. Außerdem muss ein Nachweis vorliegen, dass das Tragwerk des Gebäudes die zusätzliche Last einer Dachgaube ohne Beeinträchtigungen aufnehmen kann.In manchen Bundesländern entscheidet die Größe der Gaube darüber, ob es einer Baugenehmigung bedarf oder ob das vereinfachte Verfahren ausreicht. Es empfiehlt sich deshalb vor Beginn der Sanierungsmaßnahme, beim örtlichen Bauamt nachzufragen, welches Verfahren für die Genehmigung notwendig ist.

Einbau nur vom Fachmann
Die Dachsanierung mit neuen Gauben sollte nur von Fachhandwerkern durchgeführt werden. Bei der Dachgaube muss der Handwerker auf die erforderliche Dämmdicke und Dachabdichtung sowie die richtig ausgeführten Anschlüsse achten, um Wärmebrücken und Feuchteschäden zu vermeiden. Um eine homogene Dämmschicht zu erzielen, sollten Dach und Gauben mit demselben Dämmstoff saniert werden. Dachgauben mit PU-Dämmung lassen sich individuell anfertigen und objektbezogen planen. Sie sind in einer Vielzahl von Formen lieferbar, wie z. B. Flachdachgaube, Schleppgaube oder Walmdachgaube. Durch den hohen Vorfertigungsgrad verkürzt sich außerdem die Bauzeit.
Verschattung der Gaubenfenster
Eine Verschattung der Gaubenfenster von außen absorbiert die solare Zustrahlung. Die langwellige Wärmestrahlung wird nach außen reflektiert und gelangt nicht in die Dachwohnung. Liegt der Sonnenschutz dagegen innen, entsteht die langwellige Wärmestrahlung hinter der Verglasung und wird deshalb in das Rauminnere abgegeben. Außenliegender Sonnenschutz erhöht den Wohnkomfort unterm Dach.
Förderung beantragen
Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sind Einzelmaßnahmen wie die Dämmung, Erneuerung und Einbau von Dachgauben und außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderfähig, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Voraussetzung der Förderung ist jedoch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.Resümee von Karsten Mueller (Redaktion “bauen.com“)
Dachgauben sind eine tolle Möglichkeit, um mehr Licht und Raum im Dachgeschoss zu schaffen. Bei der Planung muss man allerdings darauf achten, die nötigen Genehmigungen einzuholen, da je nach Region unterschiedliche Regeln gelten. Ein Anruf beim Bauamt kann hier viel Klarheit schaffen. Der Einbau sollte unbedingt von einem Profi gemacht werden, um Probleme wie Feuchtigkeit oder schlechte Dämmung zu vermeiden. Praktisch ist auch, dass man für solche Projekte Fördergelder beantragen kann, wenn man einen Energieberater hinzuzieht. Das lohnt sich, denn am Ende spart man durch bessere Dämmung auch bei den Energiekosten.