Nicht aus Pappe

Ein Bausatzhaus errichtet man weitestgehend selbst – das verlangt großen körperlichen Einsatz, ein erhebliches Zeitbudget und vor allem eine gute Einweisung auf der Baustelle.
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Foto: Gutta
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Die Hersteller von Bausatzhäusern haben in der Regel komplette Dienstleistungsangebote, welche die Grundstückssuche, die Baufinanzierung, die Planung und Statikberechnung, das Einreichen von Bauanträgen sowie die Beratung und Baubetreuung einschließen.

Gerade die qualifizierte Betreuung auf der Baustelle ist ein wichtiger Bestandteil, damit Bauherren die eigenen vier Wände akkurat errichten können. Auf den persönlichen Kontakt zum Baubetreuer sollte also Wert gelegt werden.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Haushersteller eine Bauleitung und intensive Baubetreuung vertraglich sicherstellt. Dazu gehören kostenlose Beratungen sowie Besuche und Einweisungen auf der Baustelle. Erkundigen Sie sich außerdem beim Hersteller nach kostenlos zur Verfügung gestelltem Spezialwerkzeug.


Baukastensystem

Foto: Gutta
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Moderne Bausatzhäuser bestehen aus Ziegeln, verschiedenen Steinen oder Massivholz. Allen gemein ist das Konstruktionsprinzip des Baukastens. Das können Plansteine sein, die mit Dünnbettmörtel vermauert werden oder gar Steine, die trocken aufeinander gesetzt werden.

Eine weitere Möglichkeit stellen Schalungssteine dar, die man mit Beton verfüllt. Sie sind vergleichbar mit Legosteinen, werden einfach Lage für Lage ineinander gesteckt.

Mit dem Baustoff Holz verhält es sich ähnlich, auch wenn es hier keine Steinformate, sondern Balken sind, die man zusammenfügt. Achten Sie darauf, dass Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Materiallieferungen eindeutig geregelt und im Vertrag vermerkt sind. Denn später ist es sehr ärgerlich, wenn die Fenster oder Dachsteine nicht im Preis enthalten sind und vielleicht noch nicht einmal vom Haushersteller geliefert werden können.


Sichern Sie sich ab

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Eigenleistung und Mithilfe von Dritten auf der Baustelle birgt Unfallgefahren, die man nicht unterschätzen sollte. Seine Helfer muss der Bauherr deshalb binnen einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten bezahlt oder unentgeltlich ausgeführt werden. Auch wenn Helfer private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen besitzen, ersetzt dies nicht die Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft.

Für den Bauherrn und seine Ehefrau sieht die Sache indes anders aus. Sie erhalten den gesetzlichen Versicherungsschutz nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher eine private Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung.

Weiterhin wichtig ist die Bauherren-Haftpflicht mit ausreichender Deckungssumme: Kommt es zu einem Schaden aufgrund der Baustelle und hätte der Bauherr selbst als Laie die Gefahr erkennen können, haftet er in unbegrenzter Höhe.


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