
In massiven Häusern aus Mauerwerk und Beton lässt sich hervorragender Schallschutz verwirklichen. Foto: djd / Massiv-Mein-Haus e.V.
"Niemand sollte sich mit dem lapidaren Hinweis 'Schallschutz nach DIN 4109' abspeisen lassen", warnt Ulrich Dahlhoff von der Initiative Massiv mein Haus e.V. "Diese Norm entspricht nicht mehr dem Stand der Technik." Wie gut ein Haus gegen Lärm schützt, sollte deshalb genau im schriftlichen Vertrag festgelegt sein.
Der in der Norm DIN 4109 vorgeschriebene Schallschutz reicht meistens nicht aus. Erstens weil sie nur den Schallschutz gegenüber dem fremden Wohn- und Arbeitsbereich regelt. Und zweitens stellt die Norm an Zweifamilienhäuser nur sehr geringe Anforderungen. Die Folge ist, dass es im eigenen Haus lauter sein kann als in einer Etagenwohnung. Bei Häusern aus Mauerwerk und Beton ist es relativ einfach, guten Schallschutz zu erreichen: Weil Schallwellen schwere Wände und Decken wenig zum Schwingen anregen, leiten sie auch nur wenig Lärm weiter.
Erfüllen die Trennwände eines Zweifamilienhauses aber nur die Forderungen der Schallschutznorm, kann jeder den Treppenlärm und das Telefonklingeln des Nachbarn miterleben. Der Schalldämmwert sollte deshalb möglichst drei Dezibel über der Normanforderung liegen. Um diese Schalldämmung erreichen zu können, müssen die Trennwände zweischalig sein, die Trennfuge zwischen den Häusern muss vom Keller bis zum Dach durchgehen und sie darf keine Schallbrücken haben.