Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird der »Energieausweis«, der bereits seit 2002 für alle Neubauten (Energiebedarfsausweis) gilt, auch für bestehende Wohngebäude zur Pflicht.
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Er ist dann erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Wer dagegen sein Wohneigentum selbst bewohnt und auch dort bleiben möchte, der benötigt ihn nicht. Fachleute und Politiker gehen davon aus, dass dieser Ausweis zusätzliche Einspareffekte und wirtschaftliche Impulse auslösen wird. Mieter und Eigentümer kann er über die energetische Qualität ihrer Immobilien informieren, und er enthält Empfehlungen für energiesparende Modernisierungsmaßnahmen, die die Energiebilanz verbessern können. Diese Empfehlungen sind ein notwendiger Bestandsteil des Ausweises. Käufer bekommen so einen Hinweis auf den Energieverbrauch der von ihnen ins Auge gefassten Immobilie.
Ist er günstig, sparen sie Nebenkosten,vergeudet die Immobilie dagegen Energie, müssen sie entsprechend höhere Heizkosten einkalkulieren. Ungünstige Verbrauchswerte sollen Verkäufer und Vermieter animieren, bestehende Wohngebäude energetisch nachzurüsten. Energie sparen, das möchten auch viele Hauseigentümer, die weder vermieten noch verkaufen. Angesichts steigender Energiekosten wollen sie ihre Bauten zeitgemäß sanieren lassen. Damit ihnen dabei keine Fehler unterlaufen, brauchen sie weniger einen Energieausweis, als viel mehr umfassende, seriöse Energieberatung. Ein erfahrener Energieberater begutachtet die Bausubstanz und schlägt dann bau-technisch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen vor, die in zeitlich sinnvollen und überschaubaren finanziellen Abschnitten umgesetzt werden. Erfahrene Energieberater finden Sie unter www.vpb.de, Menüpunkt »Berater finden«.
Damit nach Einführung des Energieausweises nicht alle Vermieter und Verkäufer innerhalb weniger Wochen einen Energieausweis vorlegen müssen, hat der Gesetzgeber einige Fristen festgelegt. Je nach Baualter der Immobilie gilt zunächst folgende Schonzeit: Bis zum 30. Juni 2008 muss niemand einen Energieausweis bei bestehenden Gebäuden vorlegen ! Ab dem 1. Juli 2008 müssen alle Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum, das vor 1965 gebaut wurde, ihren potenziellen Käufern und Mietern den Energieausweis vorlegen. Wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, beginnt die Pflicht ab 1. Januar 2009. Bis zum 1. Oktober 2008 haben alle Hausbesitzer die Wahlfreiheit, ob sie für ihr Gebäude einen so genannten bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen möchten, egal, wie alt ihre Immobilie ist. Ein Energieausweis hat zehn Jahre Gültigkeit.