Blockhausliebhaber bauen auf das Naturmaterial Holz. Von einer Imprägnierung wollen sie nichts wissen. Doch geht das überhaupt? Darf man Massivholzhäuser ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz errichten? Man darf – aber nur, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden!
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Foto: DMBV e.V.
Wie für alles, gibt es in Deutschland auch zum Thema Imprägnierung von Holzhäusern eine DIN-Norm. Diese besagt, dass bei Blockhäusern, deren tragende und aussteifende Holzkonstruktion – also die Blockbohlenwände – direkt der Bewitterung ausgesetzt sind, ein Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz im Grundsatz nicht möglich ist.
Das bedeutet, es müsste vor dem Hausbau eine Imprägnierung der Blockbohlen mit dem so genannten Kesseldruckverfahren erfolgen. Dabei werden die Hölzer in Tröge eingelegt, sodass die chemischen Substanzen auf allen Seiten eindringen. Diese Imprägnierung von Blockbalken nach DIN darf nicht mit Oberflächenanstrichen verwechselt werden. Solche Beschichtungen können nach den Vorstellungen und Wünschen der Bauherrschaft ausgewählt werden und befinden sich meist nur auf der Außenseite. Den geforderten echten Holzschutz erfüllt das nicht.
Ausnahmen von der Imprägnierungs-Pflicht
Allerdings kann es auch Ausnahmen geben. Zur aktuellen DIN 68800-2 aus dem Jahre 1998 gibt es nämlich einen ergänzenden Kommentar, der aussagt, dass Blockbalkenwände bei Einhaltung konstruktiver Grundregeln auch ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz funktionsfähig sind. Allerdings beschränken sich die in diesem Kommentar beschriebene Anforderungen auf verhältnismäßig wenige Details. Und: Dieser Kommentar fordert beispielsweise, dass
Blockhäuser von fachkundigen Personen regelmäßig inspiziert und auftretende Risse im Bewitterungsbereich örtlich mit Holzschutzmitteln fachgerecht nachbehandelt werden. All die Vorgaben haben sich in der Baupraxis als schwer praktikabel herausgestellt.