Neuwert
bezeichnet eine aktuell fertiggestellte Immobilie. Mit dem Schlußabnahmeschein gibt die Baubehörde sie offiziell zum Bezug frei. Der Status
Neubau kann unter Umständen bei bestimmten Abschreibungsmöglichkeiten von Nutzen sein. In der Steuergesetzgebung werden üblicherweise alle
Immobilien bis zu einem Alter von fünf Jahren als
Neubau behandelt und bewertet.