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Auflassung
bezeichnet die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, dass das
Eigentum
an einem
Grundstück
vom ersteren auf den letzteren übergehen soll, und wird bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem
Notar
bekundet.
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ab 235.367 €
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ab 127.570 €
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ab 85.977 €
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