Wohnfläche
umfaßt die Fläche der Räume eines Hauses oder einer Wohnung, die ausschließlich zum Wohnen dienen. Sie wird anhand der Rohbaumaße abzüglich drei Prozent für
Innenputz ermittelt. Räume, die zur
Nutzfläche zählen, werden mit der halben
Grundfläche angerechnet. Bei ausgebauten Dachgeschossen zählt die Fläche unter den Schrägen ebenfalls nur anteilig. Die genaue Berechnung hängt jedoch von den jeweiligen Bestimmungen der Landesbauordnungen ab.