Wärmeschutzverordnung
legt Mindestwerte für den baulichen Wärmeschutz von Neubauten fest. Derzeit gültig sind die Werte der novellierten Wärmeschutzverordnung von 1995. Der jährliche Heizwärmebedarf pro Quadratmeter
Wohnfläche wurde auf 54 bis 100 Kilowattstunden begrenzt.
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Niedrigenergiehaus