VOB
liegt dem Bauvertragswesen zugrunde. Dabei handelt es sich weder um ein Gesetz noch um eine Rechtsverordnung. Nach der VOB werden Rechte und Pflichten in drei Teilen geregelt: Teil A behandelt das Verfahren der Vergabe von Bauleistungen und allgemeine Vertragsbedingungen und Gewährleistungen. Teil B schreibt Vertragsbedingungen für die Bauausführung fest, auf denen der
Bauvertrag von Bauherr und Handwerkern basieren kann: Nur wenn die Vertragspartner es ausdrücklich vereinbaren, wird die VOB zum Bestandteil des Vertrags. Teil C führt die Allgemeinen Technischen Vorschriften auf, die jeweils für ein
Gewerk Einzelheiten der Ausführung, des zu verwendenden Materials, der zu beachtenden
Normen.html" title="Definition von DIN-
Normen">DIN-
Normen und der Ermittlung der Handwerkerleistung festlegen.