Grundpfandrecht
ist ein Pfand- bzw. Verwertungsrecht an einem Grundstück und wird im
Grundbuch eingetragen. Es ermöglicht dem Gläubiger die Verwertung des Grundstücks bis zur Höhe des Kapitalbetrages, mit dem das Grundpfandrecht eingetragen ist. Die Formen des Grundpfandrechts sind die
Hypothek, die
Grundschuld sowie die
Rentenschuld.