Schallschutz
vermindert die
Schallübertragung. Generell regelt die Deutsche Schallschutz-Norm DIN 4109 Lärmbelastungen im Wohnumfeld. Sie bestimmt Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm und den Schallschutz zwischen verschiedenen Wohnungen. Das bei der Bewertung dieser Luftschalldämmeigenschaften von Bauteilen zugrundeliegende Maß (R'w) wird in
Dezibel (dB(A)), einer logarithmischen Maßeinheit, angegeben.
Ein Beispiel: "Nicht ungewöhnlich" im Sinne der DIN ist eine laute Unterhaltung mit 70 bis 75 dB(A). Um diese Geräusche auf der "stillen Seite" unhörbar zu machen, muss die Wohnungstrennwand ein Schalldämmaß von mindestens 53 dB(A) aufweisen. Der "Restlärm" darf noch 22 dB(A) betragen und entspricht damit der Forderung nach ausreichendem Lärmschutz für Trennwände zwischen Wohnungen. Für Trennwände zwischen Reihen- und Doppelhäusern wird ein höherer Schalldämmwert von 67 dB(A) empfohlen. Für den normalen Schallschutz innerhalb einer Wohnung, wie zum Beispiel zwischen Wohn- und Kinderschlafzimmer, wird ein Schalldämmaß von 40 dB(A), besser noch 47 dB(A) nahe gelegt. Die in der Norm gestellten Anforderungen stellen im
Neubau das Minimum dar, das in jedem Fall zu erfüllen ist. Oft scheint es sinnvoll, den
Schall besser zu dämmen, als die Norm erfordert. Über die Notwendigkeit entscheidet jeder Bauherr selbst.