Hypothek
stellt die Belastung eines Grundstücks oder einer anderen Immobilie zur Absicherung einer Geldforderung dar. Meistens ist eine Bank der Gläubiger der Hypothek. Für den Fall, dass der Schuldner seiner Verpflichtung zur
Tilgung nicht nachkommt, hat der Gläubiger das Recht, aus dem
Grundstück (Pfandobjekt) eine bestimmte Geldsumme zu verlangen. Die Belastung wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen.