Eigenheimzulage
Selbstgenutztes Wohneigentum wird mit der Eigenheimzulage staatlich gefördert. Die Eigenheimzulage wird über einen Förderungszeitraum von 8 Jahren vom Finanzamt direkt an den Förderungsberechtigten (Einkommensgrenzen: 60.000 € für Ledige beziehungsweise 120.000 € für gemeinsam veranlagte Eheleute) ausgezahlt. Sie setzt sich aus dem Förderungsgrundbetrag, der
Kinderzulage sowie eventuellen Zulagen für ökologische Baumaßnahmen (Öko-Zulage) zusammen.
Der Förderungsgrundbetrag beträgt höchstens 2.500 € pro Jahr bei Neubauten (5 Prozent pro Jahr von maximal 50.000 € der Herstellungskosten inkl. Grundstückskosten) und höchstens 1.250 € pro Jahr bei Altbauten (2,5 Prozent pro Jahr von maximal 50.000 € der Anschaffungskosten inklusive Grundstückskosten).
Die Kinderzulage beträgt pro Kind 750 € pro Jahr und wird Wohneigentümern mit Kindern gewährt, sofern sie den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen.
Die Öko-Zulage fördert Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs beim Eigenheimbau oder die Nachrüstung bei Gebrauchtimmobilien. Dazu zählen der Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungsanlagen. Die Maßnahmen werden mit 2 Prozent der Bemessungsgrundlage, jedoch mit maximal 250 € pro Jahr gefördert.
Außerdem können für den Bau eines Niedrigenergiehauses, das die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung um mehr als 25% unterbietet, jährlich nochmals bis zu 200,- € kassiert werden.
Zusätzlich kann eine Vorkostenpauschale in Höhe von 1.750 € für die vor dem Einzug anfallenden Finanzierungskosten ohne Nachweis geltend gemacht werden, sofern eine Eigenheimzulage in Anspruch genommen wird.
Erhaltungsaufwendungen vor Bezug können bis zu einem Betrag von 12.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden.