Hauskläranlage
heißt die in ländlichen Gemeinden und dünn besiedelten Gegenden vorkommende Abwasserbeseitigung. Die Erlaubnis für den Bau wird von der
Wasserbehörde erteilt. Hauskläranlagen sind vielfach mit strengen Auflagen verbunden und müssen jeweils den anerkannten Regeln der Abwassertechnik entsprechen.