Gebäudewert
beschreibt den Wert des Gebäudes ohne
Grundstück. Die Ermittlung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen
Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen von 1958. Dieser Wert ist nach den Baupreisverhälnissen des Ermittlungsjahres umzurechnen. Der daraus entstandene Wert ist um Altersabschreibungen oder etwaige Baumängel zu ermäßigen oder zu erhöhen.