Bausparförderung
Erfolgt in mehrfacher Weise:
a) Ausnutzung des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer und somit Einkommensteuer-vergünstigung
b) Gewährung einer Wohnungsbauprämie von zehn Prozent mit Sonderregelung in den fünf neuen Bundesländern
c) Gewährung einer Sparzulage nach dem Vermögenbildungsgesetz