Gesetz zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens: Fakultatives Widerspruchsverfahren
Durch das neue Gesetz zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens soll auch das verwaltungsrechtliche Vorverfahren für den Bürger vereinfacht werden.
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Musste der Bürger bisher vor Einreichung einer Klage auf zahlreichen Rechtsgebieten zunächst Widerspruch bei der zuständigen Behörde einreichen, kann er nunmehr unmittelbar Klage einreichen. Dies bedeutet für den Bürger vor allem eine immense Zeitersparnis.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich vor Einreichung zumindest kurz mit der Widerspruchsbehörde in Verbindung zu setzen. Signalisiert diese, die Rechtsauffassung des Widerspruchsführers zu teilen, ist die Einlegung eines Widerspruches immer noch der kostengünstigere und einfachere Weg.