Wenn Paare gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung erwerben, schließen sie häufig auch den Darlehensvertrag zusammen ab.
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Allein diese Tatsache begründet jedoch noch kein Eigentumsverhältnis beider Partner, informiert die TARGOBANK. Miteigentümer am gemeinsam finanzierten Objekt wird man nämlich nur durch den notariellen Eintrag im Grundbuch. Auch der Trauschein macht nicht automatisch beide Eheleute zu Immobilienbesitzern. Ohne speziellen Ehevertrag steht dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, im Trennungsfall lediglich die Hälfte der Wertsteigerung des Objektes zu – sofern es diese gibt. Sollen Haus oder Wohnung also gemeinsamer Besitz werden, ist stets der Gang zum Notar erforderlich.