Die einen unterstellen ihr einen Datensammelwahn, andere halten sie für eine zwingend notwendige Institution zur Absicherung von Verträgen: Die Rede ist von der Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung, bekannt unter dem Kurzbegriff SCHUFA.
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Immobilien - SCHUFA, Hüterin der Bonität. Foto: Goodluz / istockphoto.com
Ob Kreditvertrag, Immobilienfinanzierung oder Mietvertrag - um eine SCHUFA-Auskunft kommen nur wenige Vertragspartner herum. Schließlich wollen Verkäufer, Vermieter, Banken, Sparkassen Versicherer und auch der Versandhandel wissen, mit wem sie es in Hinblick auf einen neuen Vertrag oder eine Geschäftsbeziehung zu tun haben und wie es um die Bonität der Kunden bestellt ist.
Der SCHUFA auf den Zahn gefühlt
Wer also ein erfolgreiches Geschäft abschließen will, für den ist der Begriff SCHUFA zumindest kein Fremdwort mehr. Für alle anderen, die wissen möchten, was sich hinter dem vielgenutzten und manchmal auch gefürchteten Begriff verbirgt, gibt es eine Vielzahl an Erklärungsversuchen. Die wohl einfachste Art, der Hüterin der Bonität selbst einmal auf den Zahn zu fühlen, ist wohl die Verinnerlichung der offiziellen Definition.
Kreditwürdigkeit der Kunden
Demnach ist die SCHUFA ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das es sich zur Aufgabe macht, ihren angeschlossenen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben. Damit sollen die angeschlossenen Vertragspartner weitgehend vor finanziellen Verlusten geschützt werden. Laut Expertenmeinung klappt das auch. Immerhin verfügt die SCHUFA laut eigenen Angaben inzwischen über rund 433 Millionen gespeicherte Informationen. Allein im Jahr 2009 wurden Daten von 65 Millionen Bundesbürgern in der SCHUFA gespeichert. Pro Jahr erteilt die SCHUFA runde 87 Millionen Auskünfte.
SCHUFA - Beachtliche Datensammlung
Die Datensammlung ist allerdings nicht nur in Hinblick auf die Quantität beachtlich. Auch das, was an Einzeldaten im Pool der SCHUFA landet, ist beträchtlich. So gibt es eine Vielzahl an kreditrelevanten Informationen, die hier eingetragen sind. Diese Daten erhält die SCHUFA von Ihren Vertragspartnern. Zusammengefasst spiegeln sie ein Bonitätsbild vom Kunden ab, das schließlich zu einer Prognose - dem sogenannten Scoring - führt.
Daten, die gesammelt werden sind u.a.:
Name, Adresse und Geburtsdatum
kreditrelevante Daten wie Konto-Informationen
Kreditkarten
Leasingverträge
Bürgschaften
Mobilfunkverträge
Kreditverträge
Einträge in Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte
Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen
Auskunft - Kunden müssen zustimmen
Doch bevor ein solches Scoring die SCHUFA verlässt, muss eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegen. Nur wenn eine solche Einverständniserklärung schriftlich vorliegt, werden die angeforderten Daten und Scorings herausgegeben. Wer allerdings Geschäfte zu einem erfolgreichen Abschluss führen will, der hat kaum eine andere Wahl, als sein Einverständnis zur Einholung einer Bonitätsabfrage bei der SCHUFA zu gewähren.
SCHUFA - Verzicht sehr selten
Nur in seltenen Fällen wird auf eine SCHUFA-Auskunft verzichtet. Wer sicher ist, dass es sich dabei nicht um Geschäftspartner der unseriösen Art handelt, sollte sich getrost darauf einlassen. Denn Kreditanfragen führen leider auch immer wieder einmal in die Irre. Dabei werden Kunden bei einer späteren, erneuten Kreditanfrage als weniger kreditwürdig eingestuft. Dies, obwohl die Weste der Bonität realistisch betrachtet nicht weißer sein kann.