Die aktuelle Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Dächer oder oberste Geschossdecken auch in Altbauten bis Ende 2011 gedämmt sein müssen. Um die Heizkostenbilanz wirkungsvoll zu verbessern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
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Geschossdeckendämmung. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist sinnvoll, wenn der Dachboden nur als Abstellraum genutzt wird. Zum Selbstverlegen eignen sich fertige Plattenelemente aus Polyurethan-Hartschaum mit umlaufender Nut und Feder und einem sehr guten Wärmedurchgangswert.
Aufsparrendämmung. Wer das oberste Stockwerk als Wohnraum nutzen möchte, muss das Dach selbst dämmen. Bei einer Aufsparrendämmung werden die Dämmplatten von außen auf den Dachsparren aufgebracht. Dann erst folgt die Deckung des Dachs. Als Dämmmaterial ist auch hier Polyurethan gut geeignet.
Untersparrendämmung. Wenn die Dachdeckung nicht verändert werden soll und die Dachräume noch nicht ausgebaut sind, ist eine Untersparrendämmung geeignet. Dabei werden die Sparren mit einer vergleichsweise dünnen Dämmschicht von innen überdeckt. Für eine lückenlose Dämmung gibt es fertige Plattenelemente mit einer Nutzschicht aus Gipskarton.
Rat vom Fachmann. Die Dämmung der obersten Geschossdecke können Heimwerker noch relativ einfach selbst übernehmen. Bei der Sanierung des Dachstuhls ist jedoch der Fachmann gefragt. Fehler beim Feuchteschutz, der Luftdichtigkeit oder bei Anschlüssen an andere Bauteile, Dachfenster oder Regenrinnen können langfristige Schäden nach sich ziehen. Hilfe bei der Planung und Überwachung geben Sachverständige des Bauherren-Schutzbund e.V.