„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 5000 Euro gewonnen – es ist der erste Preis in unserem Gewinnspiel! Sagen Sie uns, wohin wir die 5000 Euro überweisen können?“ Diese unerbetenen Anrufe sind gesetzeswidrig. Dennoch finden sie tagtäglich statt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfasst unter www.vz-bw.de/telefonwerbung Verbraucherbeschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen.
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Mit vertrauenerweckender Stimme versprechen Call-Center-Agenten Gewinne und horchen Verbraucher am Telefon aus. Gesetzeswidrige Werbeanrufe können böse Folgen haben: So buchten gleich zwölf unseriöse Gewinnspiel-Unternehmen regelmäßig vom Konto einer Rentnerin ab - insgesamt mehr als 2.400 Euro. Täglich erhält die Verbraucherzentrale eine Vielzahl von Beschwerden - das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung entpuppt sich als Papiertiger. Verbraucher werden nach wie vor gesetzeswidrig belästigt und haben in der Folge häufig großen Aufwand, sich gegen angeblich geschlossene Verträge, unerlaubte Lastschriften oder die Nutzung ihrer Daten zu wehren.
„Wir fordern, dass Verträge, die bei Werbeanrufen geschlossen werden, erst nach einer Unterschrift des Verbrauchers wirksam werden“, stellt Christian Gollner, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar.
Um zu belegen, dass die gesetzlichen Regeln zur Telefonwerbung nicht ausreichen, sammelt die Verbraucherzentrale über ihre Website Schilderungen von betroffenen Verbrauchern. Jeder, der unerwünschte Werbeanrufe erhalten hat, kann dort den Kampf der Verbraucherzentrale gegen den Werbeterror unterstützen.