Seit dem 1. Februar 2002 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ziel der neuen Maßgaben ist eine deutliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes bei der Beheizung von Gebäuden sowie bei der Warmwasserbereitung. Bauherren und Hausbesitzern beschert die EnEV einige verschärfte Bestimmungen.
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Bei Neubauten wird eine Verringerung des Heizenergiebedarfs um 30 Prozent angestrebt. Dabei findet eine ganzheitliche energetische Bewertung des Gebäudes statt, in die auch die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage mit einbezogen wird. Es liegt also in der Entscheidung von Bauherren bzw. Planern, ob sie die neuen Anforderungen durch eine aufwendige Gebäudedämmung oder durch eine effiziente Heizung erfüllen. Die ganzheitliche Betrachtung wird auch in einer weiteren Maßnahme deutlich. Für jedes neue Haus wird künftig ein Energiebedarfs-Ausweis ausgestellt, der die Gebäudeeigenschaften für Bauherren und Nutzer transparent macht. Besitzer bereits bestehender Häuser können von den Bestimmungen der EnEV ebenfalls betroffen sein. Wollen sie ihr Eigentum modernisieren, müssen die neuen Bauteile der aktuellen Verordnung entsprechen. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass in vermieteten Objekten bzw. bei Eigentumswechsel Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht werden müssen. Die Übergangsfrist für Anlagen, deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert wurde, reicht bis Ende 2008.
Dazu ein Expertentipp: Besitzer von Kesseloldies mit überholter Technik sollten nicht bis zur letzten Frist mit der Modernisierung warten. Wer möglichst schnell seinen Heizungsveteranen durch ein energiesparendes Niedertemperatur- oder Brennwertgerät ersetzt, profitiert davon durch deutlich reduzierte Heizkosten.
Weitere Informationen zu der neuen Energieeinsparverordnung sind über die Buderus Infoline 0180/522 97 97 abrufbar.