Die Energiewende soll nicht länger vor den Heizungskellern stillstehen: 13 Millionen veraltete Heizungsanlagen müssten nach Branchenschätzungen im Sinne des Umweltschutzes ausgetauscht werden. Um bei einer Heizungsmodernisierung die höheren Anschaffungskosten für regenerative Heizungsanlagen abzufedern, verbessert die Bundesregierung nun schon im zweiten Jahr in Folge die Förderbedingungen im Marktanreizprogramm.
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Ab dem 15. August erhalten Käufer einer effizienten Wärmepumpenanlage grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher – unabhängig davon, ob es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage oder ein erdgekoppeltes System handelt. Damit wird der Kauf einer Wärmepumpe bis 10 Kilowatt Leistung mit 2.800 Euro belohnt, für eine 10-kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1.300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro belohnt. „Gerade im Altbau erhöht der Pufferspeicher die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpenanlage“, begrüßt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski den neu eingeführten Bonus. „An dieser Stelle tritt auch der Innovationscharakter des Förderprogrammes deutlich zutage“, lobt Stawiarski. So sollen Wärmepumpen zukünftig im Rahmen eines Smart Grid erneuerbaren Überschussstrom, zum Beispiel aus PV- und Windkraftanlagen, aufnehmen und so zur Entlastung der Netze beitragen. Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten Wärmepumpenanlagen 2030 in der Größenordnung eines Pumpspeicherkraftwerkes zum Lastmanagement beitragen.
Noch mehr Geld erhält, wer sein Haus zusätzlich dämmt. Voraussetzung für den sogenannten Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, ist eine Gebäudehülle, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Der Effizienzbonus gilt nur in Wohngebäuden.
Die technischen Fördervoraussetzung bleiben gegenüber der letzten Novelle im vergangenen Jahr unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.