Elektrokettenzüge: So geht´s!

Neben ihrer hauptsächlichen Verwendung in der fertigenden Industrie und in der Bühnentechnik finden Elektrokettenzüge mitunter auch beim Hausbau Verwendung. Worauf sollte man achten, wenn man sie in Betrieb nimmt, um Lasten auf der Baustelle zu heben, zu befördern und zu senken?
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Elektrokettenzüge: Was beim Heben zu beachten ist. Foto: Transprotec
Elektrokettenzüge: Was beim Heben zu beachten ist. Foto: Transprotec
Ein Elektrokettenzug darf bei jedweder Verwendung aus Sicherheitsgründen nur bestimmungsgemäß verwendet werden: Er dient ausschließlich zum vertikalen Heben und Senken sowie zum horizontalen Bewegen von Lasten. Sollte diese Grundregel nicht befolgt werden, haftet nicht etwa der Hersteller, sondern derjenige, der den Kettenzug unsachgemäß benutzt. So ist es beispielsweise strengstens verboten, mit einem Elektrokettenzug Personen in wie auch immer gearteter Art und Weise zu befördern. Zudem hat der Nutzer zu gewährleisten, dass alle Kabel in einem unversehrten Zustand sind, dass die elektrischen Anschlüsse gemäß den Vorschriften ausgeführt wurden und sich über einen sogenannten Netztrennschalter spannungsfrei schalten lassen – alles Sicherheitsmaßnahmen, um einen Kettenzug elektrisch einwandfrei betreiben zu können. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Kettenzug nach Vorschrift aufgehängt ist.
 

Anleitung und Sicherheitshinweise befolgen

Die Betriebsanleitung für einen Elektrokettenzug sollte stets befolgt werden, besonders die Sicherheitshinweise. Dabei muss sie stets vollständig und gut lesbar sein. Wenn Schäden oder Betriebsstörungen durch sachwidrige Verwendung, Veränderungen am Antrieb, unsachgemäße Arbeitsweise oder Bedienfehler entstehen, übernimmt der Hersteller auch hier keine Haftung. Dasselbe gilt für das Missachten der Bedienungsanleitung sowie Bedienungsfehler. Wichtig ist also, dass alle, die mit einem Elektrokettenzug arbeiten, über diese Umstände informiert werden.
 

Nur Sachkundige dürfen bedienen

Einen Elektrokettenzug darf nur jemand bedienen, der als Sachkundiger am Gerät ausgebildet ist. Als sachkundig gilt man, wenn man aufgrund seiner Fachausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die Arbeit mit Hub- und Zuggeräten, Winden oder Kränen verfügt. Eine sachkundige Person muss über die Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Technikregeln hinreichend informiert sein, um jederzeit den arbeitssicheren Zustand des Geräts gewährleisten zu können. In der Regel sind dies Personen, die vom Betreiber der Anlage unterwiesen wurden, die die Betriebsanleitung des Kettenzugs kennen und jederzeit Zugriff auf sie haben.

Quelle30.06.2016
a.s.

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