Der verantwortungsvolle Umgang mit Trinkwasser
ist ebenso wichtig wie die Beseitigung und Aufbereitung der Abwässer.
Grundsätzlich gilt: Wer schädliche Stoffe produziert, muss sie auch
umweltfreundlich entsorgen.
Unser
wichtigstes Lebensmittel ist das Wasser.
Foto: Mall Beton
Da
nicht oder nur unzureichend gereinigtes häusliches Abwasser
eine große Gefahr für unseren Wasserhaushalt und damit für unsere
Trinkwasservorräte darstellt, darf Abwasser nicht einfach in
die Natur geleitet werden.
Gesetzliche Auflagen
In diesem Zusammenhang gibt es viele Gesetze, Verordnungen und Normen.
Die relevanten Vorschriften sind: Wasserhaushaltsgesetz (Gesetz zur
Ordnung des Wasserhaushalts) Abwasserherkunftsverordnung Anhang 1 der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift
über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Abfall- und Baurecht Auf dieser Basis fußen die Gesetze
der Bundesländer (u.a. Landeswassergesetze, Indirekteinleiterverordnung
(IndEinlVO) und Eigenkontrollverordnung). Dies wiederum sind Grundlagen für das kommunale
Satzungsrecht in Form von Entwässerungssatzungen. Der Laie, für den diese Fülle
von Verordnungen und Gesetzen oft unüberschaubar ist, wendet sich
am besten an das örtliche Bauamt
bzw. an die Umweltbehörde. Hier
erfährt man, welche Auflagen zu erfüllen sind.
Wer sein Abwasser ungenügend reinigt oder unerlaubt entsorgt und
damit einen Schaden an der Umwelt
verursacht, macht sich strafbar und muss für den entstandenen Schaden
(auch auf eigenem Grund und Boden) aufkommen.