Wann muss der Alte raus?
Fristen für die Heizkessel-Modernisierung
Wenn
Heizkessel in die Jahre kommen, werden sie zu einem fragwürdigen
„Luxusartikel“. Sie kosten jede Menge Geld, ohne
eine entsprechende Gegenleistung zu bieten. Im Gegenteil: Sofern
die Kessel-Veteranen überhaupt noch in der Lage sind, Raumwärme
und Warmwasser nach heutigen Komfort-Maßstäben zu
produzieren, verbrauchen sie dafür manchmal bis zu 40 Prozent
mehr Brennstoff als ihre modernen Nachfolge-Modelle. Aber es
kommt noch ärgerlicher: Die in die Jahre gekommenen Heizkessel
geraten zudem immer häufiger mit den Gesetzen in Konflikt.
Wo zuviel Energie verbraucht wird, steigen nämlich nicht
nur die Heizkosten, sondern auch die Umweltbelastungen durch
Schadstoff-Emissionen. Um vor allem den Kohlendioxid-Ausstoß
zu senken, sind in den letzten Jahren mehrere Verordnungen erlassen
worden, die den allmählichen Austausch der Energieverschwender
regeln sollen.
Ein eindeutiges
Zeit-Limit setzt die Energieeinsparverordnung (EnEV),
die im Februar 2002 in Kraft getreten ist. Danach müssen
Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden,
bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Diese Frist verlängert
sich um zwei Jahre, wenn nach dem 1. November 1996 zumindest
der Brenner erneuert wurde. Ausgenommen von der Regelung
sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Aber Achtung: Kommt es zu einem Eigentümerwechsel,
müssen die Modernisierungsmaßnahmen innerhalb
von zwei Jahren erledigt werden. Und weil in letzter Zeit
viel von der EnEV die Rede ist, wird
manchmal vergessen, dass die Bundesimmissionsschutz-Verordnung
(BImSchV) natürlich auch noch gilt. Sie regelt bereits
seit 1998, welche Grenzwerte beim Abgasverlust ein Gas- oder
Ölheizkessel nicht überschreiten darf. Kontroll-Instanz
ist der Schornsteinfeger, der Jahr für Jahr das Ergebnis
seiner Messungen auf dem Kessel vermerkt. Seine Geduld dürfte
in vielen Fällen demnächst erschöpft sein, denn
auch die letzten der damals relativ großzügig gewährten
Übergangsfristen nach der BImSchV enden am 1. November
2004. Ab diesem Stichtag dürfen Kessel mit einer Leistung
bis 25 kW einen Abgasverlust von elf Prozent nicht überschreiten,
bei Kesseln bis 50 kW sind es zehn Prozent und über 50
kW sind nur noch neun Prozent erlaubt – unabhängig
vom Alter der Anlagen und selbstverständlich auch im eigenen
Einfamilienhaus.
Heizkessel, die trotz optimaler Einstellung diese Werte nicht
schaffen, müssen endgültig in den Ruhestand verabschiedet
werden. Der Trennungsschmerz für die Besitzer dürfte
sich allerdings in Grenzen halten: Erstens kann die Neuanschaffung
einer Heizung vielfach über staatliche Modernisierungs-Programme
gefördert werden. Und zweitens macht sich die Maßnahme
ab sofort durch deutlich niedrigere Heizkosten bezahlt. Es lohnt
sich also, nicht bis zum letzten Moment der Übergangsfristen
zu warten. Nähere Auskünfte zur Modernisierung erteilt
der Heizungsfachmann. Er kann auch wertvolle Hinweise geben,
wenn mit dem Kessel-Austausch ein Brennstoffwechsel auf Gas
oder die Einbeziehung der kostenlosen Sonnenenergie verbunden
werden soll. Dabei kommt es nicht auf den Standort an: Moderne
Gasheizkessel lassen sich auch mit der leitungsunabhängigen
Energie Flüssiggas betreiben. Und dank ausgefeilter Solartechnik
machen Sonnenkollektoren auf dem Dach sogar dort Sinn, wo nicht
ständig der blaue Himmel zu sehen ist.
Quelle: SUPRESS