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Wann muss der Alte raus?
Fristen für die Heizkessel-Modernisierung

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Wenn Heizkessel in die Jahre kommen, werden sie zu einem fragwürdigen „Luxusartikel“. Sie kosten jede Menge Geld, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu bieten. Im Gegenteil: Sofern die Kessel-Veteranen überhaupt noch in der Lage sind, Raumwärme und Warmwasser nach heutigen Komfort-Maßstäben zu produzieren, verbrauchen sie dafür manchmal bis zu 40 Prozent mehr Brennstoff als ihre modernen Nachfolge-Modelle. Aber es kommt noch ärgerlicher: Die in die Jahre gekommenen Heizkessel geraten zudem immer häufiger mit den Gesetzen in Konflikt. Wo zuviel Energie verbraucht wird, steigen nämlich nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Umweltbelastungen durch Schadstoff-Emissionen. Um vor allem den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken, sind in den letzten Jahren mehrere Verordnungen erlassen worden, die den allmählichen Austausch der Energieverschwender regeln sollen.


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  Ein eindeutiges Zeit-Limit setzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die im Februar 2002 in Kraft getreten ist. Danach müssen Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Diese Frist verlängert sich um zwei Jahre, wenn nach dem 1. November 1996 zumindest der Brenner erneuert wurde. Ausgenommen von der Regelung sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Aber Achtung: Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, müssen die Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren erledigt werden. Und weil in letzter Zeit viel von der EnEV die Rede ist, wird
manchmal vergessen, dass die Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) natürlich auch noch gilt. Sie regelt bereits seit 1998, welche Grenzwerte beim Abgasverlust ein Gas- oder Ölheizkessel nicht überschreiten darf. Kontroll-Instanz ist der Schornsteinfeger, der Jahr für Jahr das Ergebnis seiner Messungen auf dem Kessel vermerkt. Seine Geduld dürfte in vielen Fällen demnächst erschöpft sein, denn auch die letzten der damals relativ großzügig gewährten Übergangsfristen nach der BImSchV enden am 1. November 2004. Ab diesem Stichtag dürfen Kessel mit einer Leistung bis 25 kW einen Abgasverlust von elf Prozent nicht überschreiten, bei Kesseln bis 50 kW sind es zehn Prozent und über 50 kW sind nur noch neun Prozent erlaubt – unabhängig vom Alter der Anlagen und selbstverständlich auch im eigenen Einfamilienhaus.

Heizkessel, die trotz optimaler Einstellung diese Werte nicht schaffen, müssen endgültig in den Ruhestand verabschiedet werden. Der Trennungsschmerz für die Besitzer dürfte sich allerdings in Grenzen halten: Erstens kann die Neuanschaffung einer Heizung vielfach über staatliche Modernisierungs-Programme gefördert werden. Und zweitens macht sich die Maßnahme ab sofort durch deutlich niedrigere Heizkosten bezahlt. Es lohnt sich also, nicht bis zum letzten Moment der Übergangsfristen zu warten. Nähere Auskünfte zur Modernisierung erteilt der Heizungsfachmann. Er kann auch wertvolle Hinweise geben, wenn mit dem Kessel-Austausch ein Brennstoffwechsel auf Gas oder die Einbeziehung der kostenlosen Sonnenenergie verbunden werden soll. Dabei kommt es nicht auf den Standort an: Moderne Gasheizkessel lassen sich auch mit der leitungsunabhängigen Energie Flüssiggas betreiben. Und dank ausgefeilter Solartechnik machen Sonnenkollektoren auf dem Dach sogar dort Sinn, wo nicht ständig der blaue Himmel zu sehen ist.

Quelle: SUPRESS

 
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