Die
genauen Vorschriften für das Verlegen elektrischer Leitungen
in Wohnungen sind in einer speziellen DIN-Norm (DIN 18015) festgelegt.
Verlegen elektrischer Leitungen Installationzonen
Verlegen
elektrischer Leitungen Leerrohre oder Leitungen werden im Rohbau normalerweise in oder
auf der unverputzten Rohbauwand verlegt. Bei der Verlegung unter Putz müssen die Leitungen oder die Rohre
in Mauerschlitzen oder -kanälen mit der rohen Mauer bündig oder
vertieft liegen. In belasteten Wänden von 17,5 cm oder geringerer Dicke sowie
in Schornsteinwangen sind Vertiefungen für Elektroinstallationen
nicht zulässig. (DIN 1053) >Hier
können Leitungen nur in Putz verlegt werden.
Kabel
im Haus
Grafik: Supress
Alle Leitungen an Wänden oder hinter Wandbekleidungen, auch
im oder unter Putz, sind zum Schutz vor Beschädigungen durch
Nägel oder Schrauben ausschließlich senkrecht oder waagerecht
anzuordnen. Auf Decken können die Leitungen auf kürzestem Weg geführt werden.
Installationszonen senkrechte Leitungen (DIN 18015 T.3) 10 - 30 cm von den Zimmerdecken 10 - 30 cm von Tür- und Fensterleibungen in freien Wandflächen verboten waagerechte Leitungen 15 - 45 cm unterhalb der Decke 15 bis 45 cm oberhalb des fertigen Fußbodens Ausnahme bei Arbeitsflächen, dann 90 bis 120 cm oberhalb des
fertigen Fußbodens.