Interview der "Initiative pro Keller":
"Kostengünstige Lösungen entwickeln"
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Der
Keller ist unter dem Gesichtspunkt "preiswerter Bauen" ins Gerede
gekommen. Um dem politischen Druck etwas entgegenzuwirken, wurde die
"Initiative pro Keller" gegründet. Geschäftsführer Dr. Reiner Pohl
nimmt zu der Thematik Stellung.
bauen.com:
Am Keller scheiden sich derzeit die Geister. Dabei wird immer
wieder die Kostenfrage gestellt. Ist der Kellerbau wirklich
so teuer?
Pohl: Zur Kostenfrage ließen
wir Vergleichsrechnungen anstellen. Diese bestätigen für die
Unterkellerung Kosten von circa
25.000 € für ein Reihenhaus bis 35.000 € für ein freistehendes
Haus. Ohne Basisgeschoß fallen für die Gründung ungefähr 10.000
€ bis 15.000 € an. Weiterhin ist ein Kellerersatzraum,
den der Hausbesitzer als zusätzliche Garage oder Schuppen verwenden
kann, mit circa 5.000 € anzusetzen.
Geschäftsführer Dr. Reiner Pohl
Foto: Initiative pro Keller
Meistens
wird vergessen, dass zusätzlich auch die Wohngeschosse vergrößert
werden müssen, um frostsichere Flächen für Waschmaschine, Trockner,
Heizung, Hausanschluß und Lagerung zu erhalten. Diese Flächen
haben wir mit vier Quadratmetern zu insgesamt 3.000 € veranschlagt.
Damit reduzieren sich die echten Mehrkosten auf 5.000,- €
beim Reihenhaus bzw. auf 13.000 € beim freistehenden Einfamilienhaus.
Für diese geringen Mehrkosten gewinnt der Bauherr zwischen 50
und 60 m² Fläche. In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt
bleiben, dass ein Gebäude ohne Keller
beim Wiederverkauf in der Regel einen weitaus schlechteren Preis
erzielt als ein sonst gleichwertiges Gebäude mit Unterkellerung.
Info-Punkt
Die"Initiative pro Keller"wurde im Juni 1996 von mittelstän-
dischen Bauelemente- und Baustoffherstellern sowie einigen Verbänden
gegründet.
Inzwischen sind dort 18 Mitglieder organisiert.
Die Initiative tritt einseitigen Empfeh-
lungen, beim Hausbau auf den Keller zu verzichten, entgegen.
Info-Punkt
Kontakt:
Initiatve
PRO KELLER e.V.
Falkensteinstr. 9
D-86316 Friedberg www.prokeller.de
Checkliste Raumnutzung
des Kellers Das Kellergeschoß darf allerdings nur als Wohnraum
genutzt werden, wenn bestimmte bauliche Auflagen erfüllt sind.