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Als Wärmedämmung brauchen Kalksandstein- und Betonwände eine ca. 8 cm bis 10 cm dicke
Bild: Pro Keller e.V., Friedberg/Bay.
Beheizte Keller müssen ohnehin wärmegedämmt sein. Das verlangt die Energie-Einsparverordnung (EnEV). Wegen der zusätzlichen Dämmwirkung des Erdreiches brauchen beheizte Keller weniger Wärmeenergie als die Obergeschosse. Die zusätzliche beheizte Kellerfläche verbessert den Wirkungsgrad der Heizungsanlage. Die Energieeinsparverordnung berücksichtigt dies beim rechnerischen Primärenergie-Nachweis durch eine niedrigere Anlagenaufwandszahl. Häuser mit extrem niedrigem Energiebedarf, z.B. "KfW 60-Häuser" und "Passivhäuser", sollten deshalb immer einen gedämmten Keller haben.
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Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln kommen ohne weitere Dämmung aus, müssen aber einen Schutz der Kellerabdichtung erhalten
Bild: Pro Keller e.V., Friedberg/Bay.
Als Wärmedämmung brauchen Kalksandstein- und Betonwände eine ca. 8 cm bis 10 cm dicke Perimeterdämmung. Das gleich gilt für die Kellersohle. Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln kommen ohne weitere Dämmung aus., wenn in ihnen wohnraumähnliche Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten herrschen. Zusätzlich gilt: alle Untergeschosse mit Perimeterdämmung sind nach DIN 4108-3 vom rechnerischen Tauwassernachweis freigestellt.
Wie in den Geschossen sollte die Wärmedämmung auch im Keller konsequent bis ins Detail ausgeführt werden. Wärmebrücken, z.B. ungedämmte Fensterlaibungen oder am Übergang Kellerwand/Außenwand, sind zu vermeiden.
3. Realistisch rechnen
Investitionskosten
Ein Keller eines Einfamilienhauses kostet etwa 35.000 EUR. Das sind aber nicht die echten Mehrkosten zu einer Bodenplatte. Bei deren Berechnung sind die bei nicht unterkellerten Gebäuden entstehen Zusatzkosten abzuziehen, für:
* Kellerersatzraum
* frostsichere Flächen in den Wohngeschossen für Hausanschlüsse, Wasch- und Trockeneinrichtungen, Heizung, Getränkelagerung usw.
* aufwändige, frostsicher gegründete Fundamente. Je nach Region zwischen 80 cm und 120 cm. Boden- und Geländeverhältnisse können noch tiefere Gründung erfordern
* wärmegedämmte Bodenplatte
* zusätzliche Dämmmaßnahmen an Anschlussleitungen im frostgefährdeten Bereich